Creative Commons Lizenzen richtig prüfen: Welche Lizenzformen es gibt, wie prüft man sie prüft und wie man Abmahnungen fernhalten?
Creative Commons Lizenzen prüfen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten juristischen Fallstricke und erfahren Sie, weshalb „kostenlos“ nicht automatisch „abmahnsicher“ bedeutet. Lernen Sie die Tricks der illegalen Abmahnschwindler kennen, auf die leider noch viel zu viele Leute hereinfallen.
- 1 Creative Commons Lizenzen:Welches Risiko beinhalten gemeinfreie Bilder?
- 2 Wie läuft die Masche ab?
- 3 Problem: Deutsches Urheberrecht kennt keinen gutgläubigen Erwerb
- 4 Wie kann man Lizenzfreiheit der Creative Commons Lizenzen beweisen?
- 5 Wie werden die Creative Commons Lizenzen genau geprüft?
Creative Commons Lizenzen:Welches Risiko beinhalten gemeinfreie Bilder?
Die Ausgangslage ist, dass neben fehlerhaften Impressen und Datenschutzerklärungen Verstöße gegen das Urheberrrecht zu den größten juristischen Risiken im Internet gehören. Einige Seitenbetreiber oder Blogger bestücken ihre Seite munter mit Fotos aus der Google-Bildersuche. Das Problem ist: Leider sind die meisten davon urheberrechtlich geschützt. Genauso groß, wenn nicht größer, ist die Gefahr für die Betreiber von kommerziellen Webseiten und Unternehmen. Hat man Pech und gerät an einen unliebsamen Konkurrenten, landet eventuell irgendwann mal eine Abmahnung im Briefkasten. Diese muss gar nicht mal illegal sein. Meistens wird schon vom vornherein eine fiktive Lizenzgebühr von 2.000 – 3.000 Euro angesetzt, nach der sich im Falle eines Rechtsstreits auch die Kostennote des gegnerischen Anwalts orientiert. Es kann also im Ernstfall sehr schnell sehr teuer werden.
Speziell in Deutschland lässt sich durch diese Art der “Rechtspflege” schnell gutes Geld verdienen. Es existieren sogar Abmahnvereine, die nur für diesen Zweck gegründet wurden. Darüber hinaus sind im Internet automatisierte automatisierte Späh-Programme im Umlauf, deren einzige Aufgabe darin besteht, Webseiten auf juristische Fehler zu durchsuchen. Was folgt, ist eine Abmahnung, oft verbunden mit einer lebenslangen Unterlassungserklärung. Durch diese Praxis werden viele Existenzen aufstrebender Kleinunternehmer gleich am Anfang unter dem Deckmantel des fairen Wettbewerbs und Verbraucherschutzes zerstört. Es liegt auf der Hand, dass dieses potenziell sehr lukrative Geschäft auch schwarze Schafe anzieht.
Wie läuft die Masche ab?
Die Täter bieten Bilder auf einer kostenlosen Bilddatenbank zum Download an. Diesen Bildern legen sie zuvor die Erklärung bei, dass es sich um gemeinfreie Bilder mit einer CC0-Lizenz handele. Diese würde eigentlich eine beliebige Verwendung des Bildes erlauben. Sobald eine bestimmte Anzahl von Bildern von den ahnungslosen Nutzern heruntergeladen wurde, wird die Passage mit der Zusicherung der Lizenzfreiheit aus der Bilddatenbank entfernt oder durch eine rigorose Lizenz ausgetauscht. Anschließend werden die Downloader angeschrieben und mit dem Verweis auf eine angebliche Verletzung des Urheberrechts abgemahnt.
Problem: Deutsches Urheberrecht kennt keinen gutgläubigen Erwerb
Ermöglicht wird dieses Verhalten durch die Tatsache, dass das deutsche Urheberrecht keinen gutgläubigen Erwerb kennt. Das bedeutet, dass man am Ende für die Verwendung der Bilder fast immer zahlen muss, es sei denn, man kann zweifelsfrei nachweisen, dass für die Bilder zum Zeitpunkt des Downloads eine CCO-Eigenschaft bestand. Dieser Nachweis kann oft nicht erbracht werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass man beim Zeitpunkt des Downloads guten Glaubens war (bona fide) und nicht wissen konnte, dass die Lizenzeigenschaften rückwirkend manipuliert wurden. Durch diese Regelung soll eine Rechtslücke verhindert werden, wodurch aber gleichzeitig der Abmahnbetrug erst ermöglicht wird.
Wie kann man Lizenzfreiheit der Creative Commons Lizenzen beweisen?
Vor dem Download der Bilder ist es empfehlenswert, von der Textpassage in der Bilddatenbank, in der die Lizenzfreiheit zugesichert wird, einen Screenshot mit Zeit und Datum zu machen. So kann man sich im Falle einer rückwirkenden Änderung oder Manipulation der Zusicherung besser absichern. Im Netz gibt es entsprechende Screenshot-Tools. Zu beachten ist, dass die Screenshots mit einem Zeit und Datumsstempel ausgestattet sein müssen, der nicht manipulierbar ist, etwa durch das Ändern der Systemzeit am PC. Ansonsten hat der Nachweis vor Gericht keine Beweiskraft. Für die Aufnahme rechtssicherer Screenshots leistet das Tool „Atomshot“ gute Dienste. Dieses Tool wird von einer Kanzlei angeboten und ist tatsächlich mit der Atomuhr in Braunschweig synchronisiert, an deren Messungen sich übrigens auch andere Zeitmessgeräte als Referenz orientieren. Eine Manipulation ist nahezu unmöglich.
Wie werden die Creative Commons Lizenzen genau geprüft?
Auch bei kostenlosen, legal angebotenen Bildern kann es hin und wieder vorkommen, dass für die Verwendung einzelner Bilder spezielle Auflagen gelten. Diese werden durch den Lizenzumfang festgelegt. Es sind also Art und Umfang der Genehmigung genau zu prüfen. So kann es vorkommen, dass das Bild zwar verändert und wiederverwendet werden darf, aber nicht auf kommerziellen Webseiten. So sind beispielsweise auch die Bilder aus Wikipedia nicht automatisch alle komplett gemeinfrei und auf beliebige Art verwendbar. Bei ihnen gibt es verschiedene Lizenzformen (sog. CC-Lizenzen, “Creative Commons”). Handelt es sich etwa um eine CC0-Lizenz (das ist die Lizenzform, die am meisten erlaubt) ist das Bild zur Verwendung sowohl auf privaten als auch auf kommerziellen Webseiten freigegeben. Es erfolgt eine Staffelung der Lizenzklasse; je nach gestatteten Umfang der Verwendung. Verstößt man gegen den Lizenzumfang, kann auch dies eine (legale) Abmahnung zur Folge haben. Um dem zu entgehen, gibt es hier einen Überblick über die verschiedenen Lizenzformen.
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